Genehmigungsverfahren

Sachverstand bei umweltrechtlich relevanten Anlagen

Die Errichtung und der Betrieb umweltrelevanter Anlagen oder deren wesentliche Änderung bedürfen behördlicher Genehmigungen

BEVAR unterstützt die Unternehmen mit dem Fachwissen eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in den Bereichen Immissionsschutzrecht, Wasser-, Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht. Dies trägt dazu bei, Zeit und Kosten zu sparen.

BEVAR übernimmt von Anfang an kompetente Betreuung. Sie

  • führt die Genehmigungsplanung der Anlagen durch
  • erstellt komplette Antragsunterlagen
  • stellt den Kontakt zu den zuständigen Behörden her
  • und begleitet die Verfahren bis zur Genehmigungserteilung

Durch unseren Einsatz können Unternehmen bei Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG bis zu 30% der behördlichen Gebühren sparen! (in NRW, bundesweit z.T. andere Regelungen)

Darüber hinaus berät die BEVAR bei der Umsetzung der Auflagen und Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheids.

Für bestimmte Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als Bestandteil der öffentlichen Verwaltungsverfahren und der Umweltvorsorge notwendig.

Dazu gehört u.a.:

  • das Screening der Unterlagen
  • die Organisation des Scopings mit allen Beteiligten
  • das Erstellen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)